Garten- & Landschaftsbau

Baumfällung & Rodung in Mörlenbach & Umgebung

Sichere Fällung einzelner Bäume, Rodung ganzer Flächen und kurzfristige Hilfe bei Sturmschäden und Gefahrbäumen – inklusive sauberer Entsorgung.

Ein Baum, der zu nah am Haus steht, morsch geworden ist oder dem Bauvorhaben im Weg steht, gehört in erfahrene Hände. Wir fällen einzelne Bäume, räumen zugewachsene Grundstücke frei und roden Flächen – mit der passenden Technik, Sicherungsmitteln und der nötigen Ruhe für das, was drumherum steht.

Wo genug Platz ist, wird klassisch gefällt. Wird es eng – Zaun, Gartenhaus, Leitung oder Nachbargrundstück in Reichweite –, tragen wir den Baum stückweise ab und lassen die Segmente kontrolliert ab. Anschließend arbeiten wir den Stamm auf, entfernen auf Wunsch den Wurzelstock und stellen die Fläche so her, dass sie danach direkt weiterverwendet werden kann.

Ein eigener Schwerpunkt sind Sturmschäden und Gefahrbäume. Wenn ein Baum auf Dach, Gartenhaus oder Zaun gestürzt ist, zählt vor allem eines: die Lage sichern, das Holz kontrolliert zerlegen und die Fläche räumen, ohne dass beim Ablegen weiterer Schaden entsteht. Solche Einsätze schieben wir kurzfristig dazwischen – melden Sie sich am besten direkt telefonisch.

Wichtig zum Zeitpunkt: Bäume in Hausgärten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen dürfen wir das ganze Jahr über fällen – die Sperrfrist vom 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz gilt für sie nicht. Sie greift bei Bäumen in der freien Landschaft sowie generell bei Hecken, Gebüschen und lebenden Zäunen: Die dürfen in dieser Zeit nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden. Unabhängig davon gilt immer der Artenschutz – an einem Baum mit besetztem Nest wird nicht gearbeitet – und es kann eine kommunale Baumschutzsatzung greifen, die ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt. Im Zweifel klären wir das vorab für Sie.

Als Betrieb für Garten- und Landschaftsbau in der Region Bergstraße–Odenwald erledigen wir auch die Nacharbeit: Schnittgut abfahren, Wurzelwerk entfernen, Fläche planieren. Häufig folgt direkt die nächste Leistung – neue Rasenfläche, Pflasterung oder Bepflanzung – und das lässt sich in einem Zug erledigen.

Gefällter Baumstamm mit frischen Schnittflächen, zum Abtransport aufgearbeitet

Ihre Vorteile

Darauf können Sie sich verlassen

MK Dienstleistungen arbeitet in Mörlenbach und der Region Bergstraße–Odenwald – mit der passenden Technik und einem festen Ansprechpartner für Ihr Projekt.

  • Sichere Fällung – klassisch oder stückweise bei beengten Verhältnissen
  • Sturmschäden und Gefahrbäume – kurzfristig und ganzjährig möglich
  • Rodung ganzer Flächen inklusive Wurzelwerk
  • Bagger für Wurzelstöcke und die anschließenden Erdarbeiten
  • Aufarbeitung des Stamms und Abtransport des Schnittguts
  • Fläche wird planiert und direkt weiterverwendbar übergeben

So läuft Ihr Projekt ab

Anfrage, Besichtigung vor Ort, festes Angebot, Umsetzung mit sauberer Übergabe – in vier klaren Schritten.

Ablauf ansehen

Einblicke

Aus unseren Projekten

Bilder aus abgeschlossenen Aufträgen – damit Sie sehen, wie wir arbeiten.

  • Bagger räumt eine zugewachsene Fläche frei und zieht Wurzelwerk aus dem Boden – Rodung neben einem Betriebsgebäude
    Rodung mit dem Bagger
  • Freigeschnittener Hang mit Blick ins Tal nach einer Rodung im Odenwald
    Hang freigeschnitten
  • Nach der Rodung freigeräumtes Grundstück zwischen Wohnhäusern mit Blick ins Tal im Odenwald
    Grundstück nach der Rodung freigeräumt
  • Sturmschaden: eine vom Sturm geworfene Fichte liegt auf dem Dach einer Gartenhütte, davor der frisch abgetrennte Stammfuß
    Sturmschaden: vom Sturm geworfene Fichte auf einer Gartenhütte

Häufige Fragen

Baumfällung & Rodung: gut zu wissen

Brauche ich für eine Baumfällung eine Genehmigung?

Oft ja. Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz stellt – dann ist vor der Fällung ein Antrag bei der Gemeinde nötig. Wir sind keine Rechtsberatung, kennen den Ablauf aber aus der Praxis und klären das im Zweifel vorab für Sie.

Wann gilt das Fällverbot – und was ist davon betroffen?

Anders als oft angenommen gilt die Sperrfrist vom 1. März bis 30. September nicht für Bäume im Hausgarten: § 39 Bundesnaturschutzgesetz nimmt Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen ausdrücklich aus. Dort dürfen wir also auch im Sommer fällen. Die Sperrfrist betrifft Bäume in der freien Landschaft sowie – unabhängig vom Standort – Hecken, Gebüsche und lebende Zäune; die dürfen zwischen März und September nicht gerodet oder auf den Stock gesetzt werden, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Zwei Dinge gelten immer: Brütet ein Vogel im Baum, wird nicht gearbeitet (Artenschutz), und eine kommunale Baumschutzsatzung kann ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangen. Wir sind keine Rechtsberatung, prüfen das aber vor jedem Auftrag mit Ihnen zusammen.

Kommen Sie auch kurzfristig nach einem Sturm?

Ja. Wenn ein Baum auf Haus, Gartenhütte, Zaun oder Zufahrt gestürzt ist oder ein angebrochener Stamm über dem Grundstück hängt, ist das ein Gefahrbaum – solche Einsätze sind ganzjährig zulässig und wir versuchen, sie kurzfristig einzuschieben. Rufen Sie in dem Fall bitte direkt an, statt das Formular zu nutzen. Wir sichern die Lage, zerlegen das Holz kontrolliert und räumen die Fläche; auf Wunsch dokumentieren wir das Schadensbild vorher mit Fotos für Ihre Versicherung.

Wird der Wurzelstock mit entfernt?

Auf Wunsch ja. Mit dem Bagger lassen sich Wurzelstöcke in vielen Fällen herausziehen; bei sehr großen Stöcken oder beengter Lage ist Fräsen die schonendere Variante. Wenn an der Stelle später Rasen, Pflaster oder ein Beet entstehen soll, ist das Entfernen ohnehin sinnvoll – ein verbleibender Stock sackt beim Verrotten nach.

Können Sie auch nah am Haus fällen?

Ja. Genau dafür wird nicht am Stück gefällt, sondern von oben nach unten abgetragen und mit Seil kontrolliert abgelassen. Wir sehen uns die Situation vorher an, klären den benötigten Platz für Technik und Abtransport und stimmen mit Ihnen ab, wo Fahrzeuge stehen können.

Was passiert mit dem Holz?

Standardmäßig fahren wir Stamm und Schnittgut ab und entsorgen alles fachgerecht. Möchten Sie das Holz als Brennholz behalten, sägen wir es Ihnen auf und stapeln es an einer Stelle Ihrer Wahl – sagen Sie uns das einfach vor Beginn der Arbeiten.

Baumfällung & Rodung geplant? Sprechen Sie uns an.

Wir sehen uns die Lage vor Ort an und machen Ihnen ein festes Angebot – kostenlos und unverbindlich.